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Über das Vermögen des Schuldners wurde am 16.02.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Schuldner ist gem. §§ 4c, 296 InsO umfassend zur Auskunktserteilung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter/ Treuhänder verpflichtet. Mit Schreiben vom 18.12.2012, auf welches hiermit Bezug genommen wird, hat der Treuhänder dem Gericht mitgeteilt, dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, wonach der Schuldner keine vollständigen Angaben gemacht hat, da er weiterhin seinen Obliegenheiten nach §§ 295, 296 InsO nicht nachkommt.
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